Der Ausstieg aus der atomaren und fossilen Energienutzung ist dringender denn je. Und er kann nur mit einem deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien bewältigt werden. Für den NABU steht fest: Die Energiewende ist nötig, sie muss jedoch naturverträglich vollzogen werden – der Klimaschutz und der Schutz der Biologischen Vielfalt sind gleichrangige Ziele.
Der Fokus des NABU liegt auf der Windenergie, da sie neben der Solarenergie in Baden-Württemberg über das größte Ausbaupotenzial verfügt.
Gerade Windräder sind jedoch mitunter eine Gefahr für Vogel- und Fledermausbestände.
Deshalb fordert der NABU, ökologisch besonders hochwertige Flächen von Windkraftanlagen freizuhalten. Der Standort muss sorgfältig gewählt und die Anlagen müssen naturverträglich betrieben werden.
In diesem Sinne haben NABU, BUND und LNV eine Stellungnahme zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbands
Heidelberg-Mannheim verfasst. Dort wird auf zahlreiche windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten aufmerksam gemacht, die bei der weiteren Planung von Windkraft-Konzentrationszonen
berücksichtigt werden müssen.
Weitere Informationen zu der genannten Planung finden Sie unter:
http://www.nachbarschaftsverband.de/fnp/wind/wind_beteiligung.html
Die NABU Gruppe Heidelberg schließt sich der gemeinsamen Stellungnahme des NABU, BUND und LNV an.
Unabhängig davon möchte die Gruppe Heidelberg im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung einen weiteren Aspekt in die Planung einbringen.
Landschaftsbild: Der NABU Heidelberg anerkennt und unterstützt das Ziel des Bundesnaturschutzgesetzes, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von
Natur und Landschaft für künftige Generationen zu bewahren (§ 1 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG).
Insbesondere die geplanten Konzentrationszonen im Bereich der Bergstraße und des Neckartals bis hin zum Kraichgaurand befinden sich in Landschaftsschutzgebieten, die auf das oben beschriebene Naturschutzziel fokussieren.
Künftig errichtete WEA sind prinzipiell dazu geeignet die Eigenart dieser Landschaft zu verändern, Erholungssuchende können die Schönheit und den Erholungswert beeinträchtigt sehen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass "die Belange des Landschaftsbilds vom Planungsträger bei der Aufstellung des Gesamtkonzepts mit den übrigen Belangen, insbesondere auch der Windhöffigkeit des potenziellen Standorts und dem Anliegen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine ihrer Privilegierung entsprechende Chance zu geben, abzuwägen sind" [Windenergieerlass BW].
Letzte Änderung: 02.12.2015 (MP)