Als Gartenbesitzerin oder –besitzer sollten Sie mit dem Hecken- und Strauchschnitt noch bis in den Frühsommer hinein warten, denn so lange brüten viele Singvögel im Schutz des Blattwerks.
Nicht nur werden Nester zerstört und die fütternden Altvögel abgehalten, Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige und Laub fehlen. Außerdem werden
mit einem frühen Rückschnitt häufig Blüten entfernt, die Insekten Nahrung bieten.
Frühestens nach dem „Johannistag“ am 24. Juni sollte geschnitten werden, wenn die meisten Nachkommen flügge sind – besser erst im Juli.
Es gibt aber auch Gartenvögel, die mehrmals im Jahr brüten. Sind die ersten Jungen aus dem Haus, machen sich die Eltern vieler Vogelarten an eine zweite und dritte Brut. So endet die Brutsaison für Kohl- und Blaumeisen erst im August.
Vor dem Schnitt sollten Hecken daher immer gründlich auf besetzte Nester geprüft werden. Achtung: Grundsätzlich ist das Entfernen eines Nestes eine Straftat nach dem
Bundesnaturschutzgesetz.
Nistkästen brauchen nicht unmittelber nach der ersten Brut gesäubert werden. Nur wenn mit absoluter Sicherheit über etwa fünf Tage hinweg kein Vogel ein- und ausfliegt, kann man
die Nisthilfe reinigen.
Wenn die Jungvögel flügge werden, sitzen und hüpfen häufig einsam und hilflos wirkende Vogelkinder am Boden herum, die herzzerreißend rufen. Damit sie nicht verloren gehen, senden die Jungvögel
lautstark GPS-Koordinaten an ihre Vogeleltern aus – sogenannte „Standortlaute“.
Jungvögel sollten in der Regel an Ort und Stelle gelassen werden. Die Jungen mancher Vogelarten wie Enten, Kiebitze oder Amseln verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig
ausgebildet ist. Die unerfahrenen und im Fliegen noch etwas ungeübten „Nestflüchter“ sitzen dann im halbhohen Geäst oder auf dem Boden. Dort werden sie aber weiterhin von ihren Eltern versorgt.
Letzte Aktualisierung: 05.02.2022 (MP)