Arbeitskreis Feldflur

Ansprechpartner

Zur Zeit nicht besetzt - bei Interesse bitte bei info@nabu-heidelberg.de melden

 

 

 

 

 

Beschreibung


Der massive Rückgang der Artenvielfalt ist ein weltweites vom Menschen verursachtes Phänomen. Besonders betroffen sind die Arten der landwirtschaftlich genutzten Flächen.


Strukturelle Verarmung, intensivierter Anbau, ein Mangel an Brachflächen und Stoppelfeldern in Verbindung mit fast flächendeckendem Biozideinsatz führen zum Verschwinden einer artenreichen Wildkräuterflora, zum Fehlen von Insekten, Spinnen und anderen Kleintieren und damit auch zu einem Verlust der Nahrungsgrundlage vieler Vogelarten und anderer Wirbeltiere.

26,3 % des Stadkreises Heidelbergs sind landwirtschaftlichen Nutzflächen - die Feldflur (hier rot gepunktet).

 

Kartengrundlage: OpenStreetMap, Daten aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)" und Open-Data des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BGK) © Armin Konrad


Der AK Feldflur unterstützt internationale Aktionen und Kampagnen zum Schutz der Biodiversität. Auf kommunaler Ebene kooperieren wir mit der Naturschutzverwaltung, um alle Beteiligten in einen Dialog zur Förderung der Biodiversität auf der Feldflur einzubinden.

 

Durch den Aufbau von Informations- und Beratungskompetenz vor Ort wollen wir die Naturschutzverwaltung bei Artenschutzmaßnahmen unterstützen und Landwirte bei der zielartenorientierten Gestaltung von ökologischen Ausgleichmaßnahmen (Ökologischen Vorrangflächen) beraten.

Unsere Themen

  • Gegenseitige Information zu aktuellen Fragen
  • Vermittlung von Hintergrundwissen zu den komplexen Fragen der Landwirtschaft durch Informationsschreiben, Fachvorträge, Filme
  • Exkursionen zu interessanten Gebieten der Heidelberger Feldflur
  • Besuch landwirtschaftlicher Betriebe, Austausch mit den Landwirten
  • Exkursionen zu beispielhaften Projekten in der Rhein-Neckar-Region
  • Kooperationstreffen mit der Naturschutzverwaltung

 

Jeder, der sich für die Erhaltung der Artenvielfalt interessiert, kann sich – unabhängig von Verbandszugehörigkeit und Wohnort – im Arbeitskreis Feldflur in selbstgewähltem Umfang engagieren und zumindest über die Mailingliste Informationen erhalten.

Der Weißstorch (Ciconia ciconia

Von Armin Konrad, ergänzt am 31.12.2021

Foto Pixabay
Foto Pixabay

Symbolvogel des NABU

Im Jahr 1966 wählte der Deutsche Bund für Vogelschutz (DBV, die Vorgängerorganisation des NABU), den Weißstorch zu seinem Verbandszeichen (Logo, Signet). Der Weißstorch wird von vielen Menschen als Glücksbringer (und „Babybringer“) gesehen und positiv assoziiert.

 

Weißstörche sind langlebig (bis > 35 Jahre), leben z.T. gesellig und brüten gerne auch in der Nähe des Menschen auf Häusern und Kirchtürmen. Zum Nahrungserwerb suchen sie landwirtschaftliche Flächen auf. Im Gegensatz dazu sind Schwarzstörche scheue Einzeltiere, die auf Waldbäumen brüten.

Lesen Sie mehr über den Weißstorch in der herunterladbaren und liebevoll zusammengestellten Dokumentation von Armin Konrad zum Jahreswechsel 2022.

Weißstorch
Weissstorch_Jahreszeiten_211231.pdf
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Zweiter runder Tisch „Artenvielfalt in der Landwirtschaft“ im Rathaus Heidelberg

26. September 2018

Themen:

  • Umweltamt: Die Fördermöglichkeiten für die Anlage mehrjähriger Blühbrachen ist ab 2019 nicht mehr als Naturschutzmaßnahme über Landschaftspflegerichtlinien möglich (LPR), sondern nur über die EU Agrarförderung als FAKT Maßnahme E7 („Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen“) mit 540 €/ha/Jahr.
  • Armin Konrad: Bericht über die Maßnahmen zur Förderung von Wiesenbrütern.
  • Armin Konrad: Vorstellung eines Kooperationsprojektes zur Förderung des Wendehalses.
Rebhuhn - Foto: NABU/Erhard Nerger
Rebhuhn - Foto: NABU/Erhard Nerger

Was ist FAKT?

 

Die Abkürzung FAKT steht für „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“. Die EU-Mitgliedstaaten müssen mindestens 30 Prozent der ihnen zugewiesenen EU-Fördermittel für diese zweite Säule der Agrarförderung bereitstellen, beispielsweise für Extensivierungsmaßnahmen, den ökologischen Landbau oder die Förderung naturbedingt benachteiligter Gebiete einsetzen. Die Maßnahmen sind freiwillig. Landwirte, welche eine Förderung nach FAKT erhalten wollen verpflichten sich, die definierten Maßnahmen mindestens für die Dauer von 5 Jahren durchzuführen.

Die FAKT-Maßnahme E7 („Blüh, Brut- und Rückzugsflächen“) orientiert sich an den Erfahrungen, die im Landkreis Göttingen mit Förderprogrammen für das Rebhuhn gesammelt wurden. Die Umsetzung eines entsprechenden Programms wird in Baden-Württemberg durch die „Allianz für das Niederwild“ (AfN) gefördert.


Im Flyer der AfN wird die Maßnahme kompakt und übersichtlich erklärt.


Weitere Infos:
⦁    http://www.rebhuhnschutzprojekt.de/
⦁    https://baden-wuerttemberg.nabu.de/news/2017/juli/22790.html
⦁    https://www.nabu-vogelschutzzentrum.de/mehrj%C3%A4hrige-bl%C3%BChbrachen/

Wendehalsförderung in Heidelberg

Ein Kooperationsprojekt des NABU Heidelberg mit der OAG Rhein-Neckar, dem Heidelberger Biotopschutz e.V., dem Hector Seminar, dem Umweltamt und Winzern

15. Oktober 2018

Wendehals. Foto: NABU/Tom Dove
Wendehals. Foto: NABU/Tom Dove

2019 sollen hauptsächlich in der Weinbauzone zwischen Rohrbach und Leimen Niströhren für den Wendehals aufgehängt werden. Weitere Gebiete sind am Kohlhof und am Steinberg. 50 Niströhren wurden dafür von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellt.
 
Weitere Informationen finden Sie hier:

Wendehalsprojekt
Wendehalsprojekt_AKonrad.pdf
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Präsentation "Die Wirkungsweise von Insektiziden und Herbiziden und ihre Auswirkungen auf Bienen und andere Insekten"

19. November 2018

Steffen Eichinger und Armin Konrad stellen bei einem Treffen des AK Feldflur aktuelle Erkenntnisse der Wissenschaft und grundsätzliche Wirkungsmechanismen vor.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Basisinfo
181215_Basisinfo-Pflanzenschutzmittel.pd
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Nisthilfen für Mehlschwalben


22. November 2018
   
Fabian Neubrand und Armin Konrad besuchen den Hof von Dirk Mampel (Kurpfalzhöfe). Er ist bereit Nisthilfen für Mehlschwalben anzubringen. Der NABU Heidelberg wird ihn dabei unterstützen.

Aktion zur Förderung der Wiesenbrüter auf Mähwiesen der Stadt Heidelberg

04. April 2018

Text: Tobias Lepp und Armin Konrad (vollständiger Original-Download am Ende)

Glücklicherweise war das nachmittägliche Gewitter gegen 16:30 Uhr beendet, so dass die die Aktion ohne Regen durchgeführt und rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit abgeschlossen werden konnte. Es ging darum, mit Hilfe von Bambusstangen Bereiche zu kennzeichnen, die zum Schutz von Wiesenbrütern nicht vor Mitte August gemäht werden sollen. Gleichzeitig dienen die Bambusstangen als Sitz- und Singwarten dazu, einen Brutanreiz zu liefern. Aufgewertet wurden drei Mähwiesen im Heidelberger Gebiet bei Neurott und den Kurpfalzhöfen.


Grauammern (Emberiza calandra, Rote Liste 1) und andere bedrohte Wiesenbrüterarten, wie Braunkehlchen (Saxicola rubetra, Rote Liste 1) und Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) benötigen als Bruthabitat einen etwas höheren Pflanzenaufwuchs und Singwarten. Die Arten brüten relativ spät im Jahr, von Ende April bis Anfang August. Deshalb dürfen die Neststandorte nicht vor dem August, am besten erst im September gemäht werden.

Im Frühjahr (März), werden in den Wiesen patchworkartig Flächen von 25 x 25 m² markiert. In diesen Flächen werden dann 20 Bambusstängel mit einer Höhe von 1,5 m und ein zentraler Bambusstängel mit einer Höhe von 2,2 m ausgebracht. Bambusstängel sind dünn und deshalb als Sitzwarten für Greifvögel ungeeignet.

Die Bambusstangen werden vor dem Schnitt der Brutflächen entfernt und im nächsten Frühjahr erneut gesetzt. Bei zwei jährlichen Mähterminen, sollte der erste Schnitt auf allen Flächen außer den markierten Brut-Patches nicht vor Mitte Juni erfolgen, der zweite, auf allen Flächen, nicht vor Mitte August.

Wiesenbrüteraktion 2018
180404_Wiesenbrueteraktion.pdf
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Haubenlerchen, Rebhühner und Grauammern in Heidelberg

Singende Haubenlerche, März 2014 © Armin Konrad
Singende Haubenlerche, 2014 © A. Konrad

Noch in den 1970er Jahren waren Haubenlerchen in den Randbereichen Heidelbergs alltäglich und häufig zu sehen.
Inzwischen hat ihr Bestand in Baden-Württemberg dramatisch abgenommen und umfasst nur noch ca. 50 Brutpaare. Trotz intensiver Nachsuche auf geeigneten Standorten durch Tobias Lepp von der Ornithologischen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Neckar (OAG Rhein-Neckar) im Jahr 2015 konnten keine Brutpaare in Heidelberg angetroffen werden. Das Haubenlerchenvorkommen muss hier inzwischen als erloschen gelten.

Das gleiche Schicksal droht u.a. auch dem Rebhuhn und der Grauammer. Wenn nicht bald eine Wende in dieser Entwicklung eintritt, werden künftige Generationen Kuckuck (Rote Liste 2 = stark gefährdet) und Feldlerche (Rote Liste 3 = gefährdet) nur noch von Liedern kennen, aber nicht mehr in der Natur antreffen können.

Über Rebhühner und Grauammern in Heidelberg informiert das angehängte pdf.

Rebhühner und Grauammern
Artenvielfalt in der Feldflur 1917.pdf
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Bedrohte Brutvogelarten in Heidelberg - Auswertung

Die hier herunterladbare Auswertung soll dem staatlichen und ehrenamtlichen Naturschutz als Orientierungshilfe für die Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum Artenschutz und zur Förderung der Artenvielfalt dienen.

 

Sie ist mit der Homepage der OGBW verlinkt www.ogbw.de und kann über diesen Link direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden (oder direkt Bild anklicken).


Vortrag von Dr. Rainer Oppermann November 2017 zum Download

Vortragsfolien
... auf Wunsch des Publikums
Strategien Biodiv-Agrar-2017-Heidelberg.
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Dr. Rainer Oppermann, Leiter am Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB), Mannheim

Finden Sie hier die Publikation von Guy Pe'er et al. vom November 2017:

 

(CAP = Common Agricultaral Policy, deutsch: GAP = Gemeinsame Agrarpolitik)

Die Arbeit untersucht die Effektivität der Maßnahmen im Rahmen der GAP.

Fitness check CAP
Pe_er_etal_2017_Is_the_CAP_fit_for_purpo
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Letzte Aktualisierung: 19.09.2023 (MP)

Mauersegler gefunden

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