Baden-Württemberg ist wie jedes Bundesland verpflichtet, einen Teil der Landesfläche (1,8 Prozent) für den Betrieb von Windkraftanlagen (WKAs) auszuweisen (sogenannte „Vorranggebiete“, da hier die Windenergienutzung Vorrang hat). Bei uns in der Region wird die Suche nach Vorranggebieten vom „Verband Region Rhein Neckar“ (VRRN) koordiniert.
Dem VRRN wurden hierzu mögliche Flächen gemeldet, z.B. von der Stadt Heidelberg; auch Naturschutzverbände wurden und werden dazu gehört. Der VRRN prüft diese und wird im „Teilregionalplan Windenergie“ letztlich 1,8 Prozent der baden-württembergischen Verbandsfläche ausweisen.
Hier in der Region wurden die Odenwaldgebiete „Lammerskopf“ und „Weißer Stein“ vom VRRN im Umweltbericht (Januar 2024) zwar beide wegen der „hohen negativen Umweltauswirkungen“ als
Vorranggebiete mit „nicht geeignet“ bewertet, wurden aber trotzdem in die Planung aufgenommen. In den im November 2025 aktualisierten Plänen wurde der „Lammerskopf“ zwar
ausgeschlossen, das Gebiet „Weißer Stein“ dagegen leider nur unwesentlich verkleinert.

Am 12. Dezember 2025 hat die VRRN-Verbandsversammlung die 2. Offenlage ihrer aktuellen Pläne zum Teilregionalplan Windenergie beschlossen: Vom 03. Februar 2026 bis zum 02. März 2026 konnten
Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Behörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange sich über die Planungen informieren und bis einschließlich 16. März 2026 widersprechen oder
Stellung nehmen.
Dies hat der NABU Heidelberg mit dieser Stellungnahme getan und versucht so, die finale Entscheidung (voraussichtlich Ende 2026) noch zu beeinflussen.
Auch der Naturschutzbund e.V. Heidelberg (NABU-HD) sieht den globalen Klimawandel mit Sorge und begrüßt die Energiewende hin zu „erneuerbaren Energien“ wie Sonne und Wind. Der NABU-HD befürwortet daher den Bau von Windkraftanlagen (WKA) und setzt sich dabei dafür ein, dass WKAs nur auf sehr sorgfältig ausgesuchten Flächen gebaut werden, wo sie nicht nur effizient betrieben werden können, sondern auch der Natur am wenigsten schaden.
Der NABU-HD unterstützt dabei die anspruchsvolle Aufgabe des VRRN, 1,8% Landesfläche für den Betrieb von WKAs als Vorranggebiete auszuweisen, z.B. durch Kartierung von geplanten Vorranggebeiten und kritische Prüfung von Gutachten. Die komplette Streichung des geplanten Vorranggebietes „Lammerskopf“, das teilweise in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet liegt, durch den VRRN ist ein großer Erfolg und Schritt in die richtige Richtung.
Für diese starke Entscheidung des VRRN sichert der NABU-HD seine volle Unterstützung zu, sollte versucht werden, dagegen doch noch anzugehen.
Das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein“ wurde dagegen leider in der VRRN-Planung nur verkleinert, hauptsächlich aufgrund der Erweiterung des Abstandes zu Wohngebieten und zu dem Natura-2000-Vogelschutzgebiet. Hierdurch wurde im westlichen Hangbereich zwar der Bereich „Hartenbühl“ fast komplett ausgeklammert, nicht jedoch der südlich davon liegende Bereich „Hoher Nistler“, der nun als einziger Bereich weit nach Westen herausragt. Der nördliche Teilbereich des „Hohen Nistlers“ wurde ja bereits ausgeklammert, aber sein südlicher Bereich (größtenteils auf Heidelberger Gemarkung) ist leider als Vorrangfläche in der Planung verblieben.
Das Gebiet „Weißer Stein“, für das lediglich aus historisch-politischen und nicht aus biologisch-ökologischen Gründen keine FFH-Ausweisung beantragt wurde, das jedoch ökologisch sehr wertvoll ist, wird vom NABU-HD als mindestens gleichwertig zum angrenzenden Gebiet „Lammerskopf“ angesehen und damit als ebenso schützenswert.
Der NABU-HD fordert daher, dass die geplante Vorrangfläche „Weißer Stein“ von der weiteren Planung als Windkraft-Vorrangsfläche final ausgeklammert wird.
Des Weiteren setzt sich der NABU-HD dafür ein, dass generell der gesamte Odenwald - ähnlich wie der Pfälzer Wald - als unersetzlicher, wertvoller Naturraum unter Schutz gestellt und somit u.a. von WKAs freigehalten wird.
Als Einziges der 65 Vorranggebiete des VRRN liegt das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein“ (zu 100%) mitten in dem einzigen größeren, von Durchgangsstraßen unzerschnittenen Naturraum (30 km2) des ganzen Rhein-Neckar-Kreises; insgesamt gibt es nur zwei solche Gebiete in Nord-Baden-Württemberg. Bei diesem Gebiet handelt es sich dabei nicht um eine zusammenhangslose Ansammlung von zu schützenenden Kleinstlebensräumen, sondern um einen integrierten Lebensraumverbund, der als räumliches Ganzes zu betrachten ist und daher nicht durch eine an wirtschaftlichen Interessen orientierte Detailanalyse in schützenswerte und weniger schützenswerte Teilbereiche parzelliert werden darf.
Das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein“ liegt - ebenfalls als Einziges - mitten in einem „Regionalen Grünzug“ (zu 100%). Das Gebiet liegt darüber hinaus als Einziges in der „Naturraumeinheit Bergstraße“ (zu 100%) und muss daher - analog zum Haardtrand - von der Windkraftnutzung ausgenommen werden (siehe S.18 VRRN-Plänsätze und -Begründungen); dies sollte auch Bestand haben (trotz §11 LPlgG-Beschluss 2022). Das Gebiet „Weißer Stein/Hoher Nistler“ liegt in der westlichsten Region des Odenwaldes und damit als Einziges am Odenwaldrand.
Kein anderes geplantes Vorranggebiet liegt wie dieses in einem ausgewiesenen „Immissionsschutzwald“ (zu 100%) und auch Keines in einem Klimaschutzwald (zu 74%).
Zudem befindet sich das geplante Vorranggebiet als Einziges in einem „Erholungswald der Kategorie 1a und b (zu 73% bzw. 100%) und ebenfalls in einem „Wasserschutzgebiet der Kategorie III/IIIA“ (zu 76%). Das Teilgebiet auf Heidelberger Gemarkung ist als einziges geplantes Vorranggebiet auch „Kurwald“ und PEFC-zertifizierter „Stadtwald“ (beides zu 100%); kein anderes grenzt direkt an eine Großstadt.
Zudem liegt das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein“ ebenfalls als Einziges im Bereich von „Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten der Kategorie B“ (zu 100%).
Diese einzigartige Akkumulation von mehr als 10 Alleinstellungsmerkmalen auf dieses Gebiet sollte bereits Grund genug sein, das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein“ komplett aus der weiteren Planung für Windkraftnutzung heraus zu nehmen.
Das Waldgebiet „Weißer Stein“ hat auf Grund seiner „Schwammfunktion“ die wichtige Funktion, Regen- und Tauwasser zu speichern (bis zu 500 l/m2 Boden). Pro WKA ( ca. 3.000 m3
Stahlbeton-Fundament) gehen de facto für Zuwegungen und Dauerfreiflächen ca. 10.000 m2 Waldboden verloren, wie schon bestehende Windparks zeigen. Dies würde zu vermehrter Erosion, Erdrutschen,
Überflutungen etc. führen. Aufgrund der komplexen Topographie sind für das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein” umfangreiche Zuwegungs- und Einebnungsmaßnahmen notwendig, wobei
in diesem Gebiet der relative Anteil von 0,1% der Fläche (der für den Ausschluss des Lammerskopf-Gebietes als VRG ausschlaggebend war) sogar noch weit überschritten werden müsste. Die lange
Zuwegung für WKAs im Bereich „Hoher Nistler“ müsste dabei von Osten her durch den Bereich der wertvollen Feuchtbiotope erfolgen.
Das „Weißer Stein“-Waldgebiet trägt auch ganz wesentlich zur Kühlung der Luft bei, wovon vor allem die umliegenden Wohngebiete profitieren (in der Stadt Heidelberg gibt es nur sehr wenig Grünflächen) und auch ein wichtiger positiver Impakt auf Mannheim ausgeht. WKA-Dauerfreiflächen dagegen erhitzen sich stark und tragen so u.a. zur Austrockung des Waldes und erhöhter Brandgefahr bei. Die Rolle des intakten Waldes für die Luftreinigung, d.h. das Herausfiltern von Schadstoffen, Feinstaub etc., die durch Verkehr und Industrie in der Rheinebene in hohem Maße produziert werden, ist sehr wichtig; hier steht das Gebiet „Weißer Stein“, davon insbesondere der „Hohe Nistler“, wortwörtlich in vorderster Reihe.
Der NABU-HD sieht selbstverständlich auch den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Energiewende. Die Sorge um das globale Klima darf aber nicht zur Zerstörung der wertvollsten lokalen
Naturräume, insbesondere nicht der Wälder führen, die ja selbst „Klima-Anlagen“ sind.
Der Heidelberger Teil des geplanten Vorrang-Gebietes ist durch seine gute Ereichbarkeit ohne lange Anfahrt ganz besonders wichtig für die Naherholung der Stadtbevölkerung als eine Oase der Ruhe, der Erholung und des Durchatmens. In Baden-Württemberg wurden Windkraft-Vorrangflächen in den letzten zehn Jahren vorwiegend im Wald ausgewiesen (74%).
Die Zerstörung dieser wertvollen Waldgebiete ist also vollkommen unnötig. Denn neben der zur Zeit breit diskutierten Klima-Krise muss endlich auch die Biodiversitäts-Krise gleichrangig berücksichtigt werden.
Der NABU-HD beobachtet das Gebiet „Weißer Stein” seit vielen Jahren, u. a. durch Exkursionen, so u.a. durch die Arbeitskreise Greifvögel, Windkraft und Botanik, die von fachlich versierten Biologen geleitet werden (Gutachter für die Stadt Heidelberg, Ehrenamliche Natuschutzbeauftragte der Stadt Heidelberg etc.). Sämtliche Beobachtungen werden vom NABU-HD in das Artenerfassungsprogramm der LUBW eingestellt, wo für den „Weißen Stein“ auf dessen Initiative hin zwei Gebiete (entsprechend der zwei Gemarkungen) angelegt wurde.
Detaillierte Informationen zur den Kartierungen sind im „Artendokumentation-Anhang“ der „Stellungnahme des NABU-HD zu Windkraftanlagen in der Region Heidelberg (11-2024)“ zu finden.
Was sind windkraftsensible Arten? Sie auch Weblinks und Download unten.
Zu den 2024 in das LUBW-Arterfassungsprogram eingestellten fast 800 Beobachtungen kamen 2025 noch mehr als 1.400 Meldungen hinzu. In 2025/2026 konnten sämtliche Beobachtungen bestätigt und darüber hinaus noch neue Tierarten bzw. Bruttätigkeiten dokumentiert werden. Da jedoch etliche Tierarten vor der Stellungnahme-Einreichungsfrist (16.3.2026) dieses Jahr noch nicht kartierbar sind, werden ggf. noch windkraftrelevante Beobachtungen bis zum Frühsommer nachgereicht.
Das Gebiet „Weißer Stein“ besitzt alte Laubmischwald-Bestände und gehört zum Lebensraumtyp „Hainsimsen-Buchenwald“ (LRT 9110); ist also geschützt (Verschlechterungsverbot) und sollte daher nicht gestört, sondern weiterentwickelt werden.
Im geplanten Vorranggebiet „Weißer Stein“ leben etliche geschützte windkraftsensible Tierarten, die im „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung“ gelistet sind sowie auch
„Rote-Liste-Arten“. Diese würden durch WKAs ihrer Habitate beraubt so wie auch verletzt bzw. getötet (Geschwindigkeit der Rotorblätter-Spitzen bis 350 km/h).
Das Gebiet liegt zudem in der westlichsten Odenwaldkette, dient daher auch zahlreichen Zugvögeln als sehr wichtige Leitlinie. Zu den am häufigsten beobachteten Zugvögeln zählen hier Singvögel und Greifvögel (Wespenbussard, Mäusebussard, Roter/Schwarzer Milan, Wanderfalke, Baumfalke) sowie zahlreiche Kraniche, seltener auch Gänse, Stare, Mauersegler und Weißstörche.
Da bei der Stadt Heidelberg keinerlei Kartierungsdaten vorliegen, führt der NABU-HD dort seit 2024 verstärkt eigene Kartierungen durch. Unter anderem wurden 2025 drei Akustik-Logger installiert, die insgesamt über 4.400 Stunden Vogelstimmen aufnahmen. Alle Daten werden permanent validiert und ergänzt u.a. durch weitere eigene Kartierungen sowie Anfragen bei fachspezifischen bzw. lokalen Vereinigungen wie z. B. der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Dossenheim-Schriesheim.
Vögel
Bislang wurden am „Weißen Stein” Brutvorkommen u. a. von folgende Vogelarten langjährig dokumentiert (siehe auch Anhang/Download S. 8):
Sperlingskauz und Raufußkauz (Schwerpunkt-vorkommen, einziges bedeutendes Vorkommen im Rhein-Neckar-Kreis), Schwarzspecht, Mittelspecht (in Nordbaden nur hier), Grauspecht, Waldlaubsänger, Trauerschnäpper (Rote Liste Kat. 2), Fitislaubsänger (Rote Liste, Kat. 3), Hohltaube und Waldschnepfe (mehrere Brutpaare, Rote Liste, Vorwarnliste), Uhu und Wespenbussard (windkraftsensible Art), Wanderfalke, Mäusebussard, Waldkauz und Kolkrabe (mehrere Brutpaare), Habicht, Turmfalke und Fichtenkreuzschnabel.
Für einige Vogelarten konnte aufgrund der versteckten Brutaktivität zwar kein direkter Brutnachweis festgestellt werden, jedoch lassen die Beobachtungen, z.B. Revier- oder Balzverhalten, mit großer Wahrscheinlichkeit auf Brut schließen. Der windkraftgefährdete Rotmilan kommt (midestens) als Nahrungsgast vor.
Außerdem sind im ganz in der Nähe befindlichen Vogelschutzgebiet Dossenheim/Schriesheim auch noch Baumfalke (windkraftsensible Art), Grauspecht, Zaunammer, Zippammer, Wendehals und Neuntöter langjährig dokumentiert; die meisten dieser Arten können daher als regelmäßig brütend innerhalb des Schutzgebietes eingestuft werden.
2025 hat der Wanderfalke, der seit über 30 Jahren regelmäßig im Zentrum des Gebietes „Weißer Stein“ brütet, ausnahmsweise nicht gebrütet, ev. aufgrund von Störung durch
Bauarbeiten dort; generell wird seit zwei Jahren ein besorgniserregender Rückgang in der Wanderfalkenpopulation beobachtet (Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz BW). In diesem Jahr (2026) hat
wieder ein Wanderfalkenpaar am „Weißen Stein“ den Nistplatz besetzt.
Der Uhu wird in diesem Gebiet seit Jahrzehnten beobachtet (auch 2025/26 häufig) und ist daher als Brutvogel des geplanten Vorranggebietes anzusehen. Ein Uhu-Paar brütet regelmäßig im Nahbereich (unter 500m) des geplanten Vorranggebietes im oberen Hellenbachtal; die anderen Paare in den nahe gelegenen Steinbrüchen (Vatter, Leferenz). Uhus überfliegen das geplante Vorranggebiet, insbesondere den „Hohen Nistler“ wegen seiner nach Westen heraus ragenden Topographie regelmäßig.
Wespenbussarde (wohl zwei Paare) wurde in diesem Gebiet 2025 etliche male kartiert, die Horste, dei arttypisch sehr verstecktangelegt werden, konnten noch nicht eindeutig lokalisiert werden. 2025 wurden die bisherigen Zählungen der Waldschnepfe bestätigt und auch Balzflüge oberhalb der Höhenzüge dokumentiert; es ist daher zu befürchten, dass Windkraftanlagen in diesem Gebiet zu einem Erlöschen der gesamten Population führen würde.
Fledermäuse
Das Gebiet „Weißer Stein” ist aufgrund seiner Odenwald-Randlage, und hier inbesondere der „Hohe Nistler“ mit seinen Feuchtbiotopen (d.h. reiche Insektenvorkommen), sehr attraktiv für
Fledermäuse. 2024 wurden vom NABU Heidelberg in diesem Gebiet Fledermaus-Detektoren installiert, und es konnten schon in nur drei Nächten die besonders windkraft-sensiblen Arten
Zwergfledermaus, Kleiner Abendsegler und der Großer Abendsegler dokumentiert werden.
2025 wurde vom NABU Heidelberg ein weiterer (mobiler) Detektor angeschafft und sieben Exkursionen in diesem Gebiet durchgeführt, die die bisherigen Kartierungen ausnahmlos bestätigten (Zwergfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler konnten auch schon Anfang März 2026 dokumentiert werden). Zusätzlich konnten 2025 auch noch Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Große/kleine Bartfledermaus und Großes Mausohr nachgewiesen werden; weiterhin auch Arten der Rufgruppe Nordfledermaus/Zweifarbfledermaus. Für die Zwergfledermaus wurde eine sehr hohe Anzahl von Kontaktrufen (Ortungs-, Jagd- und Balzrufe) festgestellt, und dies bereits zu Beginn und Ende der Dämmerung, was auf Quartiere in der Nähe schließen lässt.
Aus Untersuchungen von Fledermauskästen auf Heidelberger Gemarkung des Gebietes sind Quartiere/ Wochenstuben von Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Braunem Langohr und Großem Mausohr bekannt;
weitere Arten wie Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus und Bartfledermaus sind zu erwarten (Stellungnahme 2024 der Stadt Heidelberg). Der BUND-Dossenheim berichtet von Quartieren/Wochenstuben der
Mopsfledermaus am Ölberg in ehemaligen Sprengschutzräumen (seit 2022) sowie auch Pipistrelloiden, Langohren und Breitflügelfledermäusen.
Das Umweltamt der Stadt Heidelberg stellte zum Gebiet „Weißer Stein” fest:
„Für Fledermäuse besteht ein hohes Konfliktpotential. Voraussetzung (für die Ausweisung als WKA-Standort) sind weitere artenschutzrechtliche Untersuchungen zur Habitatnutzung durch Fledermäuse“.
Auf entsprechende Anfrage teilte das Umweltamt der Stadt Heidelberg 2024 mit, dass keine eigenen Kartierungsdaten vorhanden sind. Weitere Untersuchungen für das Gebiet „Weißer Stein” sind also dringend notwendig, jedoch Umweltschutzorganisationen auf Grund von apparativen (Detektoren etc.), personellen (ehrenamtlich Tätige) und auch gesetzlichen (z.B. Netzfänge) Limitierungen kaum möglich.
Da die Reproduktionsraten von Fledermäusen mit meist nur einem Jungtier/Jahr sehr gering sind, würde die Zerstörung von Fortpflanzungs-, Lebens-, und Ruhestätten sowie von essentiellen Jaghabitaten zum irreversiblen Zusammenbruch ganzer Populationen bewirken.
Amphibien
Das geplante Vorranggebie „Weißer Stein“ und hier insbesondere der „Hohe Nistler“ ist ein großes zusammenhängendes Waldgebiet mit wichtigen Feuchtbiotopen und natürlichen, sauberen
Quellbächen.
Diese dienen u.a. Amphibien als Fortpflanzungsgewässer und sind zum Teil ganzjährig Wasser führend. Direkt seitlich der Waldwege befinden sich besonders wertvolle Kleingewässer (Gräben, Wildschweinsuhlen) dort sind u.a. Gelbbauchunke und Feuersalamander jedes Jahr reglmäßig zu finden. Auf dem „Hohen Nistler“ in der Nähe des 7-Wegesteins (direkt auf der Zuwegungsroute und im Einebenungsbereich) befindet sich ein Teich, der frei von Fischen (Fressfeinden) ist und daher für die Vermehrung von Amphibien und auch Insekten (z.B. Libellen) essentiell ist.
Die sich hier entwicklenden Insekten bilden dabei auch eine sehr wichtige Nahrungsquelle für Vögel und Fledermäuse, die daher im Bereich des Teiches ganz besonders zahlreich anzutreffen sind. Bau und Betrieb von WKAs in diesem Gebiet würden diese Feuchtbiotope stark gefährden bzw. zerstören, was zur Auslöschung der von ihnen abhängigen Tierpopulationen führen würde.

Ein effizienter Betrieb von WKAs ist auch im Offenland, z.B. der Rheinebene und dem Bauland, problemlos möglich. Denn auch dort ist genügend Wind vorhanden: Der „Windatlas Baden-Württemberg“ (2019) sagt, - auf der Basis von Berechnungen (Kombination von Gelände- und Strömungsmodellen mit nachträglicher Plausibilisierung) -, 20% mehr Energie-Ernte im Odenwald als in der Rheinebene voraus. Das würde bedeuten, statt zehn WKAs im Odenwald müssten zwölf in der Rheinebene gebaut werden.
Der NABU-HD votiert eindeutig für letztere Variante, da WKAs im Offenland auf weniger wertvollen Flächen platziert werden können als im Wald. Im Windatlas gibt es dabei etliche Annahmen, die den Wald-Standort ungerechtfertigt favorisieren, z.B. veraltete Nabenhöhen von nur 160 m.
Die von der Stadt Heidelberg 2025 beauftragten Messungen sind leider völlig unzureichend (nur zwei Messorte, mit Unterbrechungen insgesamt ca. 3 Monate) und auch hier wurden zur Umrechnung der Windleistungsdichte in Stromernte u. a. veraltete Parameter und unrealistische Volllaststunden-Annahmen herangezogen.
Betrachtet man hingegen die realen Messwerte von zwölf Windparks in der Rheinebene und sechs Windparks im Odenwald, so gibt es keinen signifikanten Unterschied in der Stromernte (0,4%, 200 Messwerte, 4 Jahre; Umwelt-Prognose-Institut Heidelberg). Dies ist u.a. durch häufigere und längere Abschaltungen der WKAs in Waldgebieten zu erklären, z. B. aufgrund von böigerem Wind und schwierigeren Reparaturen.
Moderne WKAs (z.Z. Nabenhöhe 200 m, Flügelspitzenhöhe 285 m) werden immer unabhängiger von Höhenstandorten, also immer geeigneter für Offenland.
Offenland
Im Offenland gibt es neben den vom VRRN gelisteten Flächen noch etliche weitere, Flächen entlang Autobahnen, Bahngleisen, Stromtrassen, Umspannwerken, Industriegebieten, Klärwerken, Mülldeponien
etc., die ökologisch (voraussichtlich) vertretbar sind. Da die notwendige Infrastruktur (u.a. Strom- und Verkehrsanbindung) bereits vorhanden ist, sind Bau, Betrieb,
Wartung, Reparatur, Rückbau etc. im Offenland wesentlich günstiger.
Dies zeigt sich auch ganz konkret anhand der Förderungszusagen durch die Bundesnetzagentur: In den vergangenen Jahren gingen in Süddeutschland die Zuschläge für eine Strompreisgarantie (20 Jahre) fast nur an Windparks im Offenland, da nur diese Windparks, - aufgrund geringerer Investitions- und Erhaltungskosten sowie geringerer Stromverluste -, einen bundesweit kompetitiven (d.h. niedrigen) Strompreis anbieten können. Projektierer springen regelmäßig ab, wenn sie diese entscheidend wichtige Strompreisgarantie nicht erhalten; viel Zeit und Geld ist dann vergebens investiert.
Daher sollten schon allein im Sinne eines zügigen Windkraftausbaus, den ja auch der NABU-HD befürwortet, Offenland-WKAs eindeutig den Vorzug vor Wald-WKAs gegeben werden.

Auch unter ökologischen Aspekten sind Offenland-WKAs vorzuziehen, denn im Vergleich zu Standorten im Wald wird im Offenland weinger als ein Fünftel der Fläche verbraucht, u.a. weil Landwirtschaft bis direkt an das WKA-Fundament möglich ist. Selbstverständlich werden dabei auch im Offenland alle Abstandsregelungen, z.B. zu Wohngebieten genauestens eingehalten (bei Waldstandorten werden die vorgeschriebenen 900 m auch oft nur knapp erreicht).
Es gibt bereits mehr als 160 WKAs in der rheinland-pfälzischen Rheinebene im Offenland und etliche weitere sind in Planung bzw. Bau, z.B. 25 WKAs Nähe Speyer (B39). Die geplanten Vorrangflächen im rheinland-pfälzischen Teilraum liegen ausnahmslos im Offenland und arbeiten dort effizient und wirtschaftlich.
In Baden-Württemberg gibt es nur drei veraltete WKAs in der Rheinebene, dies wird sich aber ändern: in konkreter Planung (Badenovia) sind zur Zeit z.B. neun WKAs nördlich Sinsheim entlang der A6 („Energie-Allee“).
Im Gegensatz zum Wald sind im Offenland zudem auch wesentlich effizientere Ausgleichsmaßnahmen möglich, denn die durch WKAs verursachten Schäden sind hier deutlich geringer und
auch sehr viel effektiver und kostengünstiger auszugleichen. Durch die erheblichen Pachteinnahmen durch WKAs auf ihren Flurstücken sind Landwirte zu diesen Maßnahmen auch bereit,
z.B. Anlegen von „Feldvogel-Fenstern“ (20 m2 große Bereiche im Feld ohne Bewirtschaftung) zum Schutz von Bodenbrütern, giftfreie Feld- und Weidewirtschaft (mehr Insekten für
Vögel/Fledermäuse), sowie Anlegen von Hecken, Blühstreifen, Wasserstellen, Sitz- und Singwarten etc.. Mit diesen relativ einfachen und kostengünstigen Maßnahmen konnten bereits gute Erfolge
erzielt werden.
Auch lässt sich Acker- bzw. Grünlandboden beim späteren Rückbau des Fundamentes ersetzen, da dieses Material durch Bauvorhaben anfällt; Waldboden hingegen nicht, denn dieser enthält ein komplexes Mikrobiom und auch lokalspezifische Symbionten. Außerdem ist im Offenland ein Rückbau technisch erheblich weniger aufwändig, und die Kosten betragen daher nur einen Bruchteil von denen im Wald, so dass die - zumeist sehr knapp bemessenen - Rücklagen im Offenland eher reichen könnten; dies ist bei WKAs in Wald leider im höchsten Maße unsicher.
Falls die komplette Herausnahme des Gebietes „Weißer Stein“ nicht erfolgt:
Autoren:
Andreas Kellner (Vorstand NABU-Heidelberg, Mitglied Arbeitskreis Windkraft)
Konstanze Läufer-Wiest (Vorstand NABU-Heidelberg, Leitung Arbeitskreis Windkraft)
Dr. Zvonimir Marelja (Vorstand NABU-Heidelberg, Mitglied Arbeitskreis Windkraft)
Prof. Dr. G. Elisabeth Pollerberg (Mitglied NABU-Heidelberg u. Arbeitskreis Windkraft)
Auswahl aus über 2.200 vom NABU-HD in das LUBW-AEP eingestellten Beobachtungen am „Weißen Stein“; für Details zur Methodik etc.: siehe NABU-Stellungnahme 11-2024/Download oben.
Fledermäuse
Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus, Großes Mausohr, Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Große/Kleine Bartfledermaus,
Arten der Rufgruppe Zweifarbfledermaus/Nordfledermaus
Geschützt durch FFH-Richtline Anhang IV „Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse”, bes. gefährdete, windkraftsensible Arten (nach LUBW 2024);
kollisionsgefährdet (außer Großes Mausohr); Konfliktwahrscheinlichkeit hoch bzgl. Lebensstättenverlust
Vögel (in Klammern: jeweils höchster BZC)
Grauspecht (B3), Rote Liste BW (Kat. 2, stark gefährdet); streng geschützt (BNatSchG)
Waldlaubsänger (C14), Rote Liste BW (Kat. 2, stark gefährdet )
Trauerschnäpper (A2): Rote Liste BW (Kat. 2, stark gefährdet)
Fitislaubsänger (B4): Rote Liste BW (Kat. 3, stark gefährdet)
Waldschnepfe (B5): Rote Liste BW (Vornwarnliste)
Hohltaube (C13): Rote Liste BW (Vorwarnliste)
Kleinspecht (A2): Rote Liste BW (Vorwarnliste); streng geschützt (BNatSchG)
Raufußkauz (C12): Schwerpunktvorkommen; streng geschützt (BNatSchG)
Sperlingskauz (B7): Schwerpunktvorkommen; streng geschützt (BNatschG)
Uhu (A2): Bes. geschütze Art (BNatSchG); streng geschützt; KBA im ZPB
Rotmilan (A1): Bes. geschützte Art (BNatSchG); streng geschützt; KBA im ZPB Wespenbussard (A1): Bes. Geschütze Art (BNatSchG); streng geschützt
Habicht (B4): Bes. geschütze Art (BNatSchG); streng geschützt
Waldkauz (B5): Bes. geschützte Art ( BNatSchG); streng geschützt
Grünspecht (B5): Bes. geschützte Art (BNatSchG); streng geschützt
Mäusebussard (B3): Bes. geschützte Art (BNatSchG); streng geschützt
Wanderfalke (C16): Streng geschützt; EU-VRSR; KBA im Nahbereich
Turmfalke (C14): Bes. geschütze (Art BNatSchG); streng geschützt
Kolkrabe (B3): Bes. Geschütze Art (BNatSchG)
Schwarzspecht (B5): Bes. geschütze Art
Mittelspecht (B4): Streng geschützt; EU-VSR
Fichtenkreuzschnabel (B3): Streng geschützt
Kranich (kein BZC, Zugvogel): geschützt durch CMS; BNatschG; EU-VSR
Abkürzungen
BZC (Brutzeitcode) A = Mögliches Brüten, B = Wahrscheinliches Brüten C = Sicheres Brüten
LUBW-AEP: Landesanstalt für Umweltschutz BaWü Artenerfassungsprogramm
KBA: Kollisionsgefährdete Brutvogelart nach § 45, Abs. 1-5, BNatSchG;
EPB: Erweiterter Prüfbereich, ZPB: Zentraler Prüfbereich
BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz, § 7 bzw. § 44
streng geschützt: Schutz durch §1 Bundesartenschutzverordnung (BASchV), Anlage1
EU-VSR: Vogelschutzrichtlinie, Anhang 1
CMS: Convention Migratory Species (Bonner Convention)
Die wichtigsten Arten sind im „Fachbeitrag Artenschutz” zu finden (Download unten), der in BaWü für die „Teilregionalplanung Windkraft” dem Verband Region Rhein-Neckar (VRRN ) als Leitfaden verwendet wird.
Auch FFH-Arten (Anhang II und IV) sind wichtig: https://www.ffh-gebiete.de/arten-steckbriefe/
https://www.ffh-gebiete.de/ffh-anhangiv-anhang4-anhangv-anhang5/
Letzte Aktualisierung 05.04.2026 (MP)