Der NABU Heidelberg ist überzeugt, dass eine grundlose Bejagung von Wölfen wirksamen Herdenschutz nicht ersetzen kann. Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Gefahr für Weidetiere - dafür gibt es Beispiele und Belege. Streng geschützte Tiere wie auch Biber oder Krähen dürfen nicht nur deswegen zum Abschuss freigegeben werden, weil sich ihr Bestand lokal erholt hat, ihr akuter Schutzstatus sich änderte und Einzeltiere an konfliktären Orten auffällig wurden. Erstmals stagnierte der Wolfsbestand 2025 von allein, auch ohne Bejagung. Die aktuelle Gesetzesnovelle schafft neue rechtliche Unsicherheiten und löst nicht die Herausforderungen im künftigen Nebeneinander von Menschen, Weidetieren und Wölfen.
Heute leben insgesamt 219 Wolfsrudel, 43 Paare und 14 sesshafte Einzeltiere in Deutschland, davon vier in Baden-Württemberg
(Stand November 2025)
Die Bundesregierung hat den Wolf am 5. März 2026 ins Bundesjagdrecht aufgenommen.
Der NABU kritisiert dieses auf das Schärfste. Welche Schritte müssen nun folgen.
Lesen Sie hier über die wichtigsten Eckdaten vom NABU, schließen Sie sich den aktuellen Protest-Aktionen an oder übernehmen Sie eine Wolfspatenschaft.

Für Wölfe sind ungeschützte Weidetiere eine einfache Beute. Auch wenn diese nur einen Bruchteil ihres Beutespektrums ausmachen: Jedes gerissene Tier ist ein schmerzlicher Verlust für Weidetierhaltende und sollte möglichst verhindert werden. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nie.
Doch durch standortangepassten Herdenschutz ‒ mit Elektrozäunen und teilweise auch mit Herdenschutzhunden ‒ können die Risse signifikant gesenkt werden. Viele Weidetierhaltende zeigen seit Jahren, wie das Zusammenleben mit Wölfen erfolgreich möglich ist. Dies verdient mehr Beachtung und Wertschätzung in der aktuellen Debatte.
Gegen eine Entnahme des Wolfes aus dem Bundesnaturschutzgesetz:
Am 17. Dezember 2025 hat das Bundeskabinett die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und die damit verbundenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Wölfe zwischen Juli und Oktober gejagt werden dürfen. Aber nur, wenn es in einer Region viele Wölfe gibt. In Almennähe soll die Jagd grundsätzlich erlaubt sein. Zudem soll es möglich sein, Problemwölfe abzuschießen.
Die Voraussetzung dafür: Deutschland hat der EU-Kommission 2025 den "günstigen Erhaltungszustand" des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Was
Wegbereiter des neuen Wolfsmanagements und der Gesetzesnovelle war, Naturschützer aber vehement anzweifeln. Anfang 2025 war der Wolf von "streng geschützt" auf
"geschützt" in der Berner Konvention herabgestuft worden.
Quelle: Bundesregierung
Am 14. Januar 2025 fand die Erste Lesung im Bundestag statt: "Der Wolf soll als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden". Nach der ersten Lesung wurde der Gesetzesentwurf dem federführenden Fachausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen, wo er nochmals überarbeitet wird. Im Anschluss wird eine Beschlussempfehlung an den Bundestag zurückgegeben zu einer zweiten und dritten Lesung. Hier wird dann in der Regel auch abgestimmt. Danach muss auch der Bundesrat zustimmen und erst dann könnte der Gesetzentwurf zu einem gültigen Gesetz werden.
Quellen: Tagesschau.de und Bundestag.de
Die NABU-Petition mit rund 94.500 Unterschriften zur Verhinderung der aktuellen Gesetzesnovellierung ist vorerst gescheitert: Nach dem Kabinettsbeschluss im Dezember 2025 hat jetzt auch der Bundestag die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und die damit verbundenen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen.
Es besteht weiter Handlungsbedarf: Nach der Zustimmung der Bundesregierung am 5. März sind nun die Länder am Zug. Der NABU geht jetzt direkt auf die Landesregierungen zu – denn sie können das Ruder noch herumreißen und den Herdenschutz stärken, statt weiter auf die Jagd als alleinige Scheinlösung zu setzen.

Dazu den deutschen Wolfsexperten und Zoologen Axel Gomille im Interview bei NANO hören.
Und einen Projektabschlussbericht lesen aus 17 Jahren Leben mit dem Wolf in Lüchow-Dannenberg:
Möglichkeiten zur Koexistenz mit dem Wolf
Aus der Sicht des Tier- und Naturschutzes, der Ökologie und der Wolfsbiologie
Birgit Mennerich-Bunge, Meike-Christine Karl
Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle, 31. Jahrgang – 2 / 2024
Aus dem Summary: In dem Artikel werden die amtstierärztlichen Erfahrungen aus 17 Jahren Leben mit dem Wolf im Landkreis Lüchow-Dannenberg geschildert. Daraus abgeleitet folgt im Abgleich mit überregionalen Erfahrungen eine fachliche Einschätzung der Sinnhaftigkeit der zunehmend seitens landwirtschaftlicher und jagdlicher Verbände geforderten regelmäßigen Bejagung von Wölfen (aktives Wolfsmanagement). Diese Forderung wird in der Regel mit der Verringerung von Nutztierschäden, der befürchteten Gefährlichkeit des großen Beutegreifers und dem Motiv, diesem Scheu beizubringen, begründet. Diese Argumentationskette soll hier auf den Prüfstand gestellt werden.

Aktuelle Aktion zur Verhinderung, dass Wölfe ins Jagdrecht kommen:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/wissen/26885.html

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 16.02.2026 in zweiter Instanz entschieden, dass der Hornisgrinde-Wolf GW2672m getötet werden darf. Damit bestätigte das Gericht die Einschätzung des Umweltministeriums vom 06.02.1926, dass von diesem Wolf eine Gefahr für Menschen ausgeht: Stellungnahme vom 06.02.2026 des Ministeriums dazu
Der Rüde ist einer von vier Wölfen in Baden-Württemberg und lediglich durch Annäherung ohne Aggression sowie abweichendes Fluchtverhalten auffällig geworden. Aufgrund seiner Jugend kann dieses als normales Neugierverhalten interpretiert werden, zudem lebt keine Fähe im Gebiet und von Wanderern mitgeführte Hunde sind zur Ranzzeit attraktiv. Sehr fragwürdig ist der im Gebiet entstandene "Wolfstourismus" mit gelegentlichen Fütterungen, ein dem Wildtier gegenüber schädliches Verhalten von Menschen. Damit der Wolf überhaupt abgeschossen werden darf, hatte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen. Diese die gilt zunächst bis zum 10. März - dem Ende der Ranzzeit - und wird möglicherweise verlängert.
Update 09.03: Bislang ist der Wolf nicht von professionellen Jäger im Nationalpark erlegt worden. Es gab zahlreiche Bürgerproteste und eine Petition gegen seinen Abschuss mit rund 24.000 Unterschriften.
Der NABU-Heidelberg ist streng gegen den Abschuss von Tieren und hält auch die offizielle Bezeichnung "Entnahme des Wolfes" für Zynismus. Der NABU Bundesverband bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als "nachvollziehbar" und rechnet mit einer Verlängerung der Abschussgenehmigung.
In Deutschland gibt es laut einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz in jedem Bundesland geeignete Regionen für Wölfen, außer in den drei Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen. Die Studie zeigt aber auch, dass es viele Gegenden gibt, in denen vermutlich nie Wölfe leben werden. Zum Beispiel, weil es zu wenig Wild oder zu viele Straßen gibt. https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/deutschland/index.html
Derzeit gelten vier Wölfe in Baden-Württemberg als sesshaft. Das heißt, sie konnten mindestens sechs Monate im gleichen Gebiet nachgewiesen werden. Zwei männliche Wölfe leben im Nordschwarzwald: einer mit der Bezeichnung GW852m im Territorium Enztal, der andere mit der Bezeichnung GW2672m im Territorium Hornisgrinde. Der dritte Wolf GW1129m, ebenfalls ein Rüde, lebt im Südschwarzwald im Territorium Schluchsee. Ein weiterer Rüde (GW4389m) hat ebenfalls im Südschwarzwald im Territorium Ostbaar sein Revier gefunden. Die Wölfe stammen aus Niedersachsen und Österreich.
Nachweise einzelner durchwandernder Wölfe finden sich immer wieder in Baden-Württemberg. In vielen Landesteilen gibt es genug Nahrung, vor allem Rehe und Wildschweine sowie Rückzugsräume wie Wälder für die Aufzucht von Welpen. Allerdings werden auch immer wieder sehr viele Wölfe überfahren, vor allem Jungtiere.
So wurde erst am 8. März 2026 ein Wolf in bei einem Verkehrsunfall mit einem Polizeiwagen auf der A5 in Walldorf südlich von Heidelberg getötet.
Als wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen werden in Baden-Württemberg elektrifizierte Zäune/Netze für Schafe und Ziegen und/oder zertifizierte Herdenschutzhunde angesehen. Mehr lesen über das gemeinsame Projekt "Herdenschutz in der Praxis" vom NABU und Landesschafzuchtverband mit Weidetierhalterinnen und -haltern. Ziel war ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Nutztierhaltung.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat am 24. März 2021 nach dem Schwarzwald das zweite Baden-Württembergische "Fördergebiet Wolfsprävention“ im Naturraum Odenwald ausgewiesen.
Es wurde davon ausgegangen (Fotofallen, C1-Nachweis), dass sich seit September 2020 im Neckar-Odenwald-Kreis dauerhaft ein Wolfsrüde mit der wissenschaftlichen Bezeichnung GW1832m aufhielt. Dieses einzelne Tier war im Jahr 2021 über mehrere Monate im Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs und wurde immer wieder gesichtet. In dieser Zeit hatte es auch mindestens einmal Nutztiere gerissen.
Das Gebiet umfasst eine Fläche von 2630 Quadratkilometern.
Im Fördergebiet werden den Weidetierhaltern die Nettokosten für Herdenschutzmaßnahmen, wie die Neuanschaffung, Nachrüstung oder Unterhaltung von wolfsabweisenden Zäunen und die damit verbundenen Arbeitskosten sowie der Unterhalt von Herdenschutzhunden erstattet (Fördergelder).
Es gilt nach einer Übergangsfrist oft die Pflicht zum Grundschutz (wolfsabweisender Zaun), damit Schäden nach einem Riss vollständig über den Ausgleichsfonds erstattet werden. Die Summen änderten sich im Verlaufe des Projekts. Aufgrund der letzten Nachweise im Jahr 2021 wurde die Förderung teilweise eingestellt.
Auch auf hessischer Seite im Odenwald/an der Bergstraße ist Prävention aufgrund des Wolfsvorkommens in Hessen (15 Wölfe im Monitoringjahr 2025/26 nachgewiesen) relevant.
2025 sind in Walldürn und Waldbrunn zweimal Wölfe gefilmt worden. Ob es sich um zwei Tiere oder um ein und denselben Wolf handelt, ist noch unklar.
Im Schwarzwald gab es bereits seit Frühjahr 2018 ein solches Fördergebiet, weil dort der Wolfsrüde GW852m als territoriales Tier nachgewiesen ist. Nach dem Nachweis eines weiteren residenten Wolfs (GW1129m) im Mai 2020 hat das Umweltministerium daraufhin das Fördergebiet im Schwarzwald erweitert.
Der am 12. März 1866 nach einer Treibjagd im Eberbacher Stadtwald erlegte Wolf steht heute ausgestopft im Heimatmuseum der Stadt Eberbach am Neckar.

Durch starke Bejagung galt der Wolf ab 1850 in Deutschland als ausgerottet.
Erst nachdem der Wolf ab 1990 deutschlandweit unter Schutz gestellt war, konnten sich Tiere aus Polen eigenständig wieder hier ansiedeln.Im Jahr 2000 wurden die ersten Wolfswelpen in Freiheit
geboren.
Wölfe brauchen keine „Wildnis“, solange sie Rückzugsräume für die Aufzucht der Jungen und eine gute Nahrungsgrundlage haben. Die historisch hohen Wilddichten in unserer
Kulturlandschaft bieten ihnen gute Bedingungen.
Wölfe erbeuten vor allem junge, alte oder kranke Wildtiere und erhöhen damit die Gesundheit des Wildbestands.
Sie helfen, die Anzahl der Rehe und deren Verbiss an Jungbäumen einzudämmen. Das ist vor allem für den Waldumbau von Nadel- zu mehr Laubbäumen wichtig.

Die Zahlen aus 2024 zeigen: Die Risse an Weidetieren sanken um ein Viertel innerhalb eines Jahres ‒ obwohl es mehr Wölfe gab als in den Vorjahren.
Zu Rissen kam es meist auf Weiden ohne jeglichen Herdenschutz, dieser wird nur sehr selten überwunden.
Eine Zerschneidung der Landschaft durch Herdenschutzzäune ist nicht zu befürchten: Wildtiere wie Hasen und Rehe können die Zäune passieren, nur Wildschweine und Wölfe in der Regel nicht.
Aufgrund ihrer Territorialität begrenzen sich Wölfe selbst (etwa 2–8 Wölfe auf bis zu 250 km²), Jungtiere wandern ab.
Der Zuwachs des Wolfsbestands in Deutschland hat sich über die letzten Jahre bereits verlangsamt und stagnierte im Monitoringjahr 2024/25 erstmals: Eine regulierende menschliche Bejagung
ist nicht notwendig! In vielen Bundesländern ist der Wolfsbestand sogar so gering, dass dort eine Bejagung zum Erlöschen der Population führen könnte.
Der bekannte Wolfsfilmer Sebastian Koerner zeigt darin das Leben der Wölfe und ihrer Beutetiere in Deutschlands Kulturlandschaften in einzigartigen Aufnahmen. Darunter auch Erfahrungen, insbesondere von Weidetierhalter*innen, die Herdenschutz betreiben.
Der Film bietet sachliche Informationen zum oft hitzig debattierten Thema Wolf an. Zum kompletten Film auf YouTube
Aktuelle Aktion zur Verhinderung, dass Wölfe ins Jagdrecht kommen:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/wissen/26885.html
Wölfe bejagen = weniger Risse? Eine praktische Analyse:
https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/woelfe-bejagen-weniger-risse-eine-analyse/
Keine pauschalen Abschüsse von Wölfen:
https://www.nabu.de/news/2023/12/34285.html
Wölfe in Deutschland - Wildtiere in unserer Kulturlandschaft:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/
NABU-Publikationen, Links und Literatur - Informationen rund um das Thema Wolf:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/materialien/03797.html
FAQ zu Wölfen:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/wissen/15812.html
Wolfsquiz:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/wolf/20624.html

Letzte Aktualisierung: 09.03.2026 (MP)